Das Kind ist geboren – Arbeitnehmende mit Kindern – Kantonale Bedarfsleistungen für Familien

Die Schweizerische Gesetzgebung sieht keine Ergänzungsleistungen (EL) für bedürftige Familien vor.

Um diese Lücke zu schliessen, haben 12 Kantone Gesetze erlassen, die Familien in Notsituationen unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Hilfe bieten.

Es sind dies die Kantone AG, ZH, LU, GL, ZG, FR, SO, SH, SG, GR, VD und TI. Diese zusätzlichen Leistungen werden an die Mütter, manchmal auch die Väter ausgerichtet. Die Einführung solcher Leistungen auf Bundesebene gemäss dem Tessiner Modell wird momentan diskutiert; bis anhin ist jedoch noch kein Entscheid gefallen.

Einkommensgrenzen

Die Entrichtung solcher Bedarfsleistungen hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Das Existenzminimum für Familien umfasst einen Grundbetrag, der davon abhängt, ob es sich um eine alleinstehende Person mit Kind oder ein Paar mit einem Kind handelt, sowie einen Pauschalbetrag pro Kind und einen Beitrag für die Miete. Durch die Bedarfsleistungen soll die Differenz zwischen dem Haushaltseinkommen und den Grundbedürfnissen (Existenzminimum) gedeckt werden. Sie werden während einer beschränkten Zeitspanne, je nach Kanton zwischen 6 und 24 Monaten, vergeben (während bis zu 3 Jahren im Kanton TI).

Ein Überblick über die verschiedenen Systeme ist der Website von Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Themen – Familien/Familienzulagen – Weitere familienpolitische Themen zu finden.

Rechtsanspruch

Diese Bedarfsleistungen sind eine Mischform zwischen Sozialversicherung und Sozialhilfe: Wenn die Bedingungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf den Erhalt solcher Leistungen.